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Erdgas-Preis steigt um sechs Prozent
Dienstag, den 24. August 2010 um 06:56 Uhr

(Quelle:AZ/13.08.2010) Der Energieversorger LSW dreht an der Preisschraube. 41.400 Kunden müssen bereits ab dem 1. Oktober rund sechs Prozent mehr für Erdgas bezahlen. Geschäftsführer Dr. Alexander Montebaur und Dr. Frank Kästner sowie Vertriebschef Jürgen Hüller nannten gestern gestiegene Beschaffungskosten als Grund.

Wegen günstiger Marktbedingungen hätten LSW und GLG ihre Erdgaspreise im letzten Jahr drei Mal in Folge senken und seit dem 1. Oktober 2009 stabil halten können – dieser positive Trend habe sich jedoch nicht fortgesetzt, so Montebaur.

Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 25.000 kWh muss mit einer monatlichen Mehrbelastung von 7,50 Euro beziehungsweise 6,5 Prozent rechnen. Ein Singlehaushalt mit 14.000 kWh muss rund 4,20 Euro (5,9 Prozent) mehr zahlen.
Weitere Infos gibt es unter der LSW-Servicenummer 05361-189189.

 
Strafanzeige gegen E.ON-Hanse und GASAG Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager? Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb
Dienstag, den 24. August 2010 um 06:48 Uhr

(4. August 2010 BDEV) Betrug ist strafbar, sogar ein Betrugsversuch. Wer absichtlich einen Anderen täuscht um sich oder Andere zu bereichern, der kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt.

Der renommierte Energierechtler Prof. Markert (Freie Universität Berlin, ehemals Bundeskartellamt) hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hamburger E.on Hanse Vertrieb und der Berliner Gasag gestellt: Es ist in beiden Fällen durch Gerichtsurteile festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit unrechtmäßig waren. Trotzdem werden den Kunden gegenüber diese Ansprüche weiterhin geltend gemacht. Die Kunden werden dadurch absichtlich darüber getäuscht, dass die Zahlungsansprüche ungerechtfertigt sind.

Prof. Markert sieht eine Analogie zu einem anderen Fall: Der frühere Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung BSR Arnold Guski wurde 2009 wegen Betrugs zu einer Geld- und Freiheitsstrafe (ein Jahr und neun Monate) verurteilt. Unter seiner Veranwortung wurden tausenden von Grundstückbesitzern überhöhte Strassenreinigungsgebühren von rund 26 Millionen Euro abgerechnet, obwohl Guski wusste, dass diese zu hoch waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch (Beschluss des BGH vom 9. Juni 2009, 5 StR 394/08): Auch wenn der Schuldige unmittelbar keine falschen Tatsachenbehauptungen gemacht hat, kann er sie zwingend durch sein Verhalten miterklären, so der Bundesgerichtshof (Tz 15). Der Rechnungsempfänger ist nicht in der Lage, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen, er vertraut auf die Richtigkeit der ihm zugesandten Rechnung. Wenn dem Rechnungsteller klar sein muss, dass die Rechnung rechtsfehlerhaft ist, dann liegt eine Täuschungshandlung vor.

Im Fall der Gasag hat der VIII Zivilsenat des BGH in einem Urteil vom 15.7.2009 rechtskräftig entschieden, dass die von der GASAG in den Jahren 2005 und 2006 vorgenommenen Erhöhungen unwirksam waren (Az VIII ZR 225/07).

Im Fall der E.ON Hanse Vertriebs GmbH sind bereits eine Reihe von Zahlungsklagen von E.ON Hanse gegen Protestkunden in erster Instanz abgewiesen worden, weil die Preisanpassungsklausel unwirksam ist (so z.B. Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, Az 301 O 32/05). E.on Hanse Vertrieb macht die von den Kunden gekürzten Rechnungsbeträge flächendeckend geltend. Prof. Markert schreibt dazu in seiner Strafanzeige: „Die von E.ON Hanse Vertrieb ihren Sonderkunden seit 2004 gestellten Jahresrechnungen sind insoweit unrechtmäßig, als sie die unwirksamen Erhöhungsbeträge einschliessen“.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Strafanzeigen von Prof. Kurt Markert im Internet verfügbar gemacht.

„Die Verantwortlichen nicht nur bei E.ON Hanse und GASAG sollten sich die Konsequenzen ihres Handelns überlegen“, rät der Vereinsvorsitzende Dr. Peters: „Wer von Kunden Preise verlangt, von denen er weiss, dass er sie nach Recht und Gesetz nicht verlangen dürfte, macht sich des Betrugs schuldig. Nachdem die Zivilgerichte eindeutig die Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen gegenüber Gaspreissondervertragskunden geklärt haben, muss dieses Kapitel nunmehr auch strafrechtlich angegangen werden“.

Prof. Markert: „Das öffentliche Interesse an dem Fall ist angesichts von ca. 300.000 betroffenen Gaskunden und einer geschätzten Überzahlung von über 100 Millionen Euro mindestens so groß wie in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgegriffenen und mit einer rechtskräftigen Verurteilung nach 263 Abs. 1 StGB abgeschlossenen BSR-Fall.“

Betroffenen Verbrauchern in Berlin und Hamburg rät der Bund der Energieverbraucher, sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin bzw. Hamburg nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen.


 
BGH kippt Ölpreisbindung
Mittwoch, den 24. März 2010 um 17:09 Uhr

Liebe MitstreiterInnen,


der BGH hat am 24. März 2010 in einem Grundsatzurteil die Koppelung der Gaspreise an die Ölpreise gekippt.


Es ist damit unrechtmäßig, wenn in Energieverträgen Klauseln enthalten sind, die eine solche Koppelung  beeinhalten, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.


Derartige Preisanpassungen sind ab sofort nicht mehr zulässig und werden für unwirksam erklärt !!!


In Bezug auf die von unserer Protestbewegung geforderte Transparenz der Energiepreise gewinnt § 315 BGB weiter an Bedeutung, denn die Versorger können sich nun nicht mehr hinter der Gas-/Ölpreiskoppelung verstecken.


Dies ist ein großer Sieg für unsere Protestbewegung !

Weiteres folgt.


Freundliche Grüsse


Ulrich Romeike


Sprecher der BI EPR Gifhorn-Wolfsburg

 

 
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 00:00 Uhr

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Stadt sollte Energiebedarf öffentlich ausschreiben
Mittwoch, den 10. März 2010 um 10:49 Uhr

(Quelle:Leserbrief AZ/10.03.2010) Zu kräftig gestiegenen Energiekosten bei der Stadt Gifhorn meldet sich Ulrich Romeike, Sprecher der Bürgerinitiative Energiepreise Runter: Warum schreibt die Stadt Gifhorn ihren Energiebedarf nicht öffentlich aus? Genau das hat nämlich die Stadt Wolfsburg 2009 getan. Die LSW – Tochterunternehmen der Stadt Wolfsburg – war bei einer europaweiten Ausschreibung zu teuer mit der Folge, dass die Stadt Wolfsburg heute Energie von einem Versorger aus Süddeutschland bezieht. Mit Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer, Abwasser-, Straßenreinigungs- sowie Regenwassergebühren wird zu einseitig auf die Einnahme-, nicht aber auf die Ausgabenseite gesetzt und die Einsparungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen. Die Stadt Gifhorn sollte dem Beispiel Wolfsburgs folgen und dabei viel Geld sparen, zum Nutzen der Bürger. Wenn das nicht stattfindet, stellt sich die Frage, ob es Abhängigkeiten zwischen der Stadt Gifhorn und der LSW gibt, zum Schaden der Bürger.

 

 
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